Die Tempo-30-Zone auf der Weissbadstrasse und der Gaiserstrasse sei rund 300m lang, über den Brauereiplatz in die Bleichestrasse hinein etwa 250m. Ab der Brauereikreuzung sei die Strecke über den Brauereiplatz länger mit der 30er-Zone belastet als von dort Richtung Gaiserstrasse oder in Richtung Weissbadstrasse. Diese Ausgangslage lasse einen Ausweichverkehr in Richtung Imm als unwahrscheinlich erscheinen. 4. Am 6. Oktober 2014 reichten A und B (folgend: Beschwerdeführer) Beschwerde gegen den Rekursentscheid der Standeskommission ein. (…) III. (…)