Den Entscheid begründete sie bezüglich des Rekurses von A und B im Wesentlichen damit, dass die Geschwindigkeit, die von 85% aller Fahrzeuge eingehalten werde (sog. v85%), gemäss Gutachten bei 37 km/h auf der Weissbadstrasse und bei 42 km/h auf der Gaiserstrasse liege. 85% aller Fahrzeuge würden also deutlich schneller als 30 km/h fahren. Die v85% liegt auf der Weissbadstrasse rund einen Viertel (23.33%) über 30 km/h, auf der Gaiserstrasse um zwei Fünftel über 30 km/h.