2. Gegen diese Verkehrsanordnung reichten A und B am 20. November 2013 bei der Standeskommission Appenzell I.Rh. Rekurs ein. Dabei stellten sie die Anträge, auf die Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Hauptverkehrsachse Gaiserstrasse 11 – Mezibrücke – Weissbadstrasse 9 sei zu verzichten, auf der Bleichestrasse sei die Tempo- 30-Zone vom Brauereiplatz bis zum Werkhof Bleiche zu erweitern und auf der Herren- rüti- und Bleichestrasse seien sporadisch Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere vor Schulbeginn und nach Schulende, durchzuführen.