Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den Strassenund Sichtverhältnissen (Art. 32 Abs. 1 SVG). Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann (Art. 4 Abs. 1 VRV). Er hat langsam zu fahren, wo die Strasse verschneit oder vereist ist (Art. 4 Abs. 2 VRV).