Getreu dem Vertrauensprinzip müsse der PW- Lenker seine Geschwindigkeit im Hinblick auf noch nicht sichtbare Vortrittsbelastete nicht weiter reduzieren. Eine tiefere Geschwindigkeit hätte eher den Anschein erweckt, er verzichte mindestens teilweise auf den Vortritt (z.B. durch Bremsen). Normalerweise seien an dieser Stelle 80 km/h erlaubt. Dieser Sachverhalt hätte auch ohne aufwändiges Gutachten festgestellt werden können.