Dabei hätte er aufgrund der grösseren Gefahr, die allgemein von einem 20 Tonnen schweren Tanklastzug ausgehe, gegenüber einem vortrittsberechtigten Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen müssen. Gestützt auf das Vertrauensprinzip dürfe der vortrittsberechtigte PW-Lenker davon ausgehen, dass sein Vortrittsrecht respektiert werde. Der herannahende Tanklastzug sei wegen der Scheune, welche die Sicht verdecke, nicht sichtbar gewesen. Getreu dem Vertrauensprinzip müsse der PW- Lenker seine Geschwindigkeit im Hinblick auf noch nicht sichtbare Vortrittsbelastete nicht weiter reduzieren.