6. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. erliess am 10. Juni 2014 folgenden Entscheid: „1. A wird des Nichtbeherrschens des Fahrzeuges zufolge nicht angepasster Geschwindigkeit an die gegebenen Strassenverhältnisse schuldig gesprochen. 2. A wird zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Bei schuldhafter Nichtbezahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen. 3. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von Fr. 1’800.00 und den Untersuchungskosten von Fr. 4’931.00, insgesamt Fr. 6’731.00, gehen zu Lasten der beschuldigten Person.