nur im Bezirk, wo das Gebäude der Rekurrentin liegt, nicht nur in den vier anderen Bezirken des inneren Landesteils, sondern auch in 35 Gemeinden der Kantone Appenzell A.Rh. und St.Gallen, etwa in Hundwil, Herisau, Gais, Bühler oder Teufen. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 861 vom 17. August 2015 24 - 76 AI 013.31-7.2-107999 Geschäftsbericht 2015 - Anhang