3. Mit der angefochtenen Verfügung wurden der Rekurrentin als Kehrichtgrundgebühr für ihr Grundstück Fr. 51.-- in Rechnung gestellt. Die Gebühr entspricht damit dem anwendbaren Gebührentarif. 22 - 76 AI 013.31-7.2-107999 Geschäftsbericht 2015 - Anhang