Die Standeskommission hat den Rekurs abgewiesen. Sie erachtet die gesetzliche Grundlage, wonach die Kehrichtgrundgebühr ungeachtet der effektiven Nutzung des Services von jedem Hauseigentümer im Kanton zu zahlen ist, für rechtmässig. Im Weiteren könnte die Rekurrentin die Kehrichtsäcke auch im Ökohof in Appenzell oder in einer anderen Gemeinde der A-Region der Kehrichtabfuhr übergeben. (…)