Der Rekurrent hat sich am 30. August 2014 auf der Autobahn A1.1 eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu Schulden kommen lassen, die als schwere Widerhandlung zu qualifizieren ist. Der Führerausweis war ihm weniger als fünf Jahre vor dieser Geschwindigkeitsüberschreitung, nämlich zwischen 7. Dezember 2012 und 6. Januar 2013 entzogen, und zwar wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn in Deutschland, die ebenfalls als schwere Widerhandlung gilt. Damit ist ihm nun der Führerausweis für mindestens zwölf Monate zu entziehen.