Die Frage einer Doppelbestrafung stellte sich nur beim ersten Führerausweisentzug im Jahre 2012, der nach der Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland erfolgte. Die Auswirkungen des einmonatigen Fahrverbots in Deutschland wurden damals aber berücksichtigt. Dem Rekurrenten wurden nach dem einmonatigen Fahrverbot in Deutschland der Führerausweis in der Schweiz für einen weiteren Monat entzogen. Insgesamt verfügte er während zwei Monaten nicht über den Führerausweis.