siehe auch Urteil des Bundesgerichts 6B_742/2011 vom 1. März 2012, E. 3.3, zur Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts). Der Rekurrent war am 9. Oktober 2012 in Eberstadt/D auf der Bundesautobahn (BAB) 81 mit einer Geschwindigkeit von 166km/h (nach Toleranzabzug) unterwegs und überschritt damit die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um 46km/h. Die Überschreitung lag damit deutlich über dem Schwellenwert, ab dem nach der Rechtsprechung von einer schweren Widerhandlung auszugehen ist (auf Autobahnen: 35km/h).