Ein Fahrzeugführer missachtete im Oktober 2012 auf einer deutschen Autobahn die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um 46km/h. Darauf wurde er in Deutschland mit einem Fahrverbot von einem Monat belegt. Das Strassenverkehrsamt Appenzell I.Rh. entzog ihm hierauf den Führerausweis für die Dauer eines Monats. Im August 2014 überschritt der Motorfahrzeugführer auf einer Schweizer Autobahn die Höchstgeschwindigkeit von 100km/h um 43km/h. In der Folge verfügte das Strassenverkehrsamt einen 12-monatigen Führerausweisentzug mit der Begründung, dass der Fahrzeugführer zum zweiten Mal innert fünf Jahren eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsregeln begangen habe. Mit Rekurs