Unter diesen Umständen wiegen die privaten finanziellen Interessen des Rekurrenten die öffentlichen Interessen bei Weitem nicht auf. Wägt man die auf dem Spiel stehenden Interessen gesamthaft gegeneinander ab, erweist sich die vollständige Wiederherstellung des AI 013.31-7.2-107999 17 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang rechtmässigen Zustands (Abbruch der Stützmauer und Redimenisionierung des Sitzplatzes) als verhältnismässig. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 1029 vom 29. September 2015