Die Baukommission forderte ihn auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Der Rekurrent kam dieser Aufforderung nach. Das Bau- und Umweltdepartement erteilte lediglich eine nachträgliche Bewilligung für einen Sitzplatz von 25m2. Es forderte die Baukommission auf, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verfügen. Die Baukommission hatte daher zu prüfen, welche Massnahmen zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands erforderlich sind. 5.2. Im Zusammenhang mit der Anordnung eines Wiederherstellungsbefehls sind die allgemeinen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Prinzipien zu berücksichtigen. Zu