Der Terrainverlauf wird durch die Stützmauer massiv geändert. Wie das Bau- und Umweltdepartement zutreffend festhält, liegt eine typische Gartengestaltung für das Baugebiet vor. Sie nimmt keine Rücksicht auf die Lage ausserhalb der Bauzone. Damit verletzt die Stützmauer das Gebot der verstärkt guten Einpassung. 4.6. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass für die Fläche, die über die vom Bau- und Umweltdepartement bewilligte Sitzplatzerstellung mit einer Fläche von 25m2 hinausgeht, sowie für die Stützmauer keine Baubewilligung erteilt werden kann.