Seit der Erteilung der Bewilligung für die Doppelgarage mit Anbau im Jahr 1987 haben zwar die Rechtsgrundlagen geändert. Auf 1. Januar 2000 ist das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft getreten. Erweiterungen zonenfremder Bauten und Anlagen, die unter früherem Recht (nach Art. 24 Abs. 2 aRPG) bewilligt worden sind, müssen aber bei der Beurteilung einer massvollen Erweiterung auch heute miteinbezogen werden (Waldmann/Hänni, a.a.O., Art. 24c N 19, bei Fussnote 43). Massgeblicher