4.3. Am 25. Februar 1987 war dem Rekurrenten bereits die Bewilligung für die Erstellung der heute bestehenden Doppelgarage mit Anbau erteilt worden. Die damals zuständige Landesbaukommission hatte am 26. Mai 1986 die dafür erforderliche raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen erteilt. Das Bau- und Umweltdepartement führt aus, dass bereits die Garage als zonenfremde Baute bewilligt und damit die zulässige Erweiterung des altrechtlichen Wohngebäudes schon ausgeschöpft sei. AI 013.31-7.2-107999 15 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang