4.2. Nach der Praxis des Bau- und Umweltdepartements werden Sitzplätze mit einer Ausdehnung von 5m mal 5m als massvolle Erweiterung betrachtet. Die zulässige Fläche von 25m2 wird aber vom Sitzplatz mit seinen Ausmassen von rund 16m mal 4m, das heisst mit 64m2, massiv überschritten. Zudem wurde der Terrainverlauf durch die Stützmauer verändert.