Sie mindert zwar die Flächenverluste, die durch den Sitzplatz entstehen; dieser Flächenverlust erlitt der Bewirtschafter aber nach der Darstellung des Rekurrenten freiwillig. Nach der Darstellung des Rekurrenten hat der Bewirtschafter dem Rekurrenten die fraglichen Flächen für die Erstellung eines Sitzplatzes selbst zur Verfügung gestellt. 3.7. (…) 3.8. Der Sitzplatz ist nicht zonenkonform und nicht standortgebunden. Daher kann keine ordentliche Baubewilligung erteilt werden. 4. Ausnahmebewilligung Es ist zu prüfen, ob eine Ausnahmebewilligung für den bereits erstellten Sitzplatz mit Stützmauer erteilt werden kann.