34 Abs. 4 lit. b RPV). Die angeblich auf dem Sitzplatz beabsichtigte landwirtschaftliche Nutzung (Blumen- und Gartenbeete) wäre wie erwähnt nicht zonenkonform. Es ist daher nicht zu prüfen, ob die Stützmauer nötig wäre. 14 - 76 AI 013.31-7.2-107999 Geschäftsbericht 2015 - Anhang