3.5. Unerheblich ist auch der Hinweis des Rekurrenten, die Stützmauer werde zur ökologischen Vielfalt beitragen. Die Stützmauer ist nicht zonenkonform und nicht standortgebunden und daher unzulässig. Es ist daher nicht von Bedeutung und daher nicht zu prüfen, ob sie ökologisch wertvollen Lebensraum schafft.