AI 013.31-7.2-107999 13 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen und daher zonenkonform. Solche Beete wären auf dem gewachsenen, abschüssigen Terrain nicht möglich. Das Bau- und Umweltdepartement hielt dem entgegen, das Halten von Garten- und Blumenbeeten durch Nichtlandwirte habe nichts mit landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und zonenkonformer Nutzung zu tun.