3.1. Das Baugrundstück für den Sitzplatz liegt in der Landwirtschaftszone. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone dürfen nur erstellt werden, wenn ihr Zweck einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordert (Art. 24 RPG). In der Landwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen zonenkonform, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind (Art. 16a RPG). Das auf der gleichen Parzelle liegende Wohnhaus des Rekurrenten wird nicht mehr landwirtschaftlich genutzt.