Die Standeskommission hat den Rekurs des Grundeigentümers gegen diese Verfügung abgewiesen. Sie hat festgestellt, dass der Sitzplatz weder zonenkonform noch standortgebunden ist und daher nicht ordentlich bewilligt werden kann. Eine Ausnahme hätte für den bereits erstellten Sitzplatz nur erteilt werden können, wenn dessen Fläche nicht über die bereits von der Vorinstanz bewilligten 25m2 hinausgegangen wäre. Ebenfalls nicht bewilligungsfähig war die Stützmauer. Der verlangte Rückbau erwies sich als verhältnismässig. (…) 3. Ordentliche Baubewilligung Zunächst ist zu prüfen, ob für die bereits erstellte Baute nachträglich eine Baubewilligung erteilt werden kann.