4.8. Insgesamt sind keine Gründe gegeben, welche die Standeskommission veranlassen könnten, den Entscheid und damit die ästhetisch motivierten Vorgaben der Baukommission Inneres Land AI an die Fassadengestaltung zu ändern. Der Rekurs ist daher abzuweisen. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 1122 vom 3. November 2015 12 - 76 AI 013.31-7.2-107999 Geschäftsbericht 2015 - Anhang 1.5. Erstellung eines Sitzplatzes bei einem nicht landwirtschaftlich genutzten Wohnhaus ausserhalb der Bauzone