Sie wird höher sein und zusätzliche Öffnungen aufweisen. Der Fassadengestaltung der abzubrechenden Baute kommt schon deshalb keine Vorzugsstellung zu. 4.7. Schliesslich ist der durch die Auflage geforderte Schindelschirm zwar teurer als die vom Rekurrenten angestrebte Eternit-Verkleidung. Für die Mehrkosten können aber Beiträge der öffentlichen Hand beantragt werden (Art. 43 der Verordnung über den Na- tur- und Heimatschutz vom 13. März 1989, VNH, GS 450.010). AI 013.31-7.2-107999 11 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang