4.3. Die Fassaden der in Appenzeller Streusiedlungen typischen Bauernhäuser – wie etwa der hier strittigen Baute, auch wenn sie nicht mehr landwirtschaftlichen Zwecken dient – werden in der Regel mit Brettern und Schindeln verkleidet. Andere Materialien entsprechen dem Orts- und Landschaftsbild grundsätzlich nicht. Da Bauten im Land- schafts- und Ortsbild ausserhalb der Bauzone nicht nur eine gute, sondern eine verstärkt gute Gesamtwirkung erzielen müssen und für die Beurteilung dieser Gesamtwirkung insbesondere die Gestaltung, Materialisierung und Farbgebung der Fassaden von Bedeutung sind (Art. 65 Abs. 2 lit.