Dem Rekurrenten ist zwar beizupflichten, wenn er darlegt, dass beim Umbau die Identität der ursprünglichen Baute gewahrt worden ist und bei anderen Umbauten dem Identitätserfordernis weniger entsprochen worden ist. Mit dem nachträglich erstellten Carport ist jedoch die Identität der heutigen Situation mit der ursprünglichen Baute – vor dem Umbau von 2011/2012 – sicherlich verloren gegangen. (…) (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 303 vom 10. März 2015 AI 013.31-7.2-107999 9 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang