5. Der Rekurrent ist der Auffassung, das Identitätserfordernis nach Art. 24c RPG sei nicht korrekt geprüft worden. Er macht geltend, er habe beim Umbau die Identität des vorbestehenden Bauernhauses vollständig gewahrt, während dies in anderen Fällen zweifelhaft sei. Bei einer Beurteilung nach Art. 24c RPG hätte das gebührend berücksichtigt und zur Gutheissung des Gesuchs führen müssen.