Bauten ausserhalb der Bauzonen, die einem zonenfremden, aber standortgebundenen Betrieb dienen und aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen nötig sind, können als standortgebunden anerkannt werden, sofern sie unter anderem einer AI 013.31-7.2-107999 7 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang