Zu berücksichtigen ist weiter, dass das Baugrundstück in einer Landschaftsschutzzone liegt, in welcher dem Schutz des Landschaftsbildes noch höhere Bedeutung zukommt. Wie das Departement im Gesamtentscheid vom 28. Mai 2014 zutreffend feststellte, tritt der Carport mit seinen Dimensionen (gemäss den Unterlagen des nachträglichen Baugesuchs [act. 4 des Bau- und Umweltdepartements] 8.31m Länge, 6.6m Breite, 2.3m Höhe) zweifellos räumlich erheblich in Erscheinung. Gegen Nordwesten wird der hintere Teil des Carports zudem auf der ganzen Breite durch einen vollständig umbauten Geräteschopf (6.6m x 2.26m x rund 2.2m) abgeschlossen.