Für ein bestandesgeschütztes, nicht mehr landwirtschaftlich genutztes Bauernhaus ausserhalb der Bauzone haben die Baubewilligungsbehörden die Sanierung des Wohnhauses sowie den Abbruch und Wiederaufbau der angebauten Scheune bewilligt. Neben den bewilligten Umbauarbeiten liess der Eigentümer dann aber neben dem Bauernhaus ohne Bewilligung einen Carport erstellen. Ein auf Verlangen der Baubewilligungsbehörde nachträglich eingereichtes Baugesuch für den Carport wurde abgewiesen und dessen Abbruch verfügt.