Ein direkter Vergleich zwischen den alten und den neuen Schätzungswerten kann deshalb nicht angestellt werden. Vor allem ist der Wohnraum heute allein nach nichtlandwirtschaftlichen Grundsätzen, das heisst nach dem Schätzerhandbuch zu bewerten. Bei der letzten Schätzung war der landwirtschaftliche Normalbedarf (…) noch nach landwirtschaftlichen Schätzungsgrundlagen zu bewerten, sodass tiefere Schätzwerte resultierten. Die im vorliegenden Fall aufgetretene Differenz beim Miet- bzw. Ertragswert geht also teilweise auf die geänderte Rechtslage zurück.