Bei der Bewertung von Wohnräumen, die durch Familienmitglieder bewohnt wurden, welche zur Hauptsache nicht auf dem Betrieb arbeiteten, oder wenn sonst wie Mehrplatz vorhanden war, der wirtschaftlich ausgenützt werden konnte oder könnte, war schon bei der letzten Schätzung der Mietwert nach nichtlandwirtschaftlichen Grundsätzen zu rechnen (SchStKB-1975, S. 5). Auch diese Grundsätze waren aber zum Zeitpunkt der letzten Schätzung anders als heute.