Für die Schätzung war bei der letzten Schätzung noch der Standeskommissionsbeschlusses betreffend die Schatzung von Grundstücken vom 30. Juni 1975 (SchStKB- 1975) anwendbar. Jener Beschluss stellte für die Bewertung der landwirtschaftlichen Teile eigene Grundsätze auf. Es kam also auch für den landwirtschaftlichen Teil nicht die heute massgebliche VBB-Anleitung zur Anwendung.