bilienwirtschaft (Art. 14 SchV und Art. 2 SchStKB). 6. Das Schätzerhandbuch unterscheidet sich wesentlich von den VBB-Richtlinien. Bei der letzten Schätzung am 26. August 2003 wurde der Ertragswert des Wohnhauses noch nach den damals massgebenden Grundsätzen für landwirtschaftliche Schätzungen ermittelt. Ein direkter Vergleich zwischen den alten und den neuen Schätzungswerten kann deshalb nicht angestellt werden. Dass gegenüber der letzten Schätzung erheblich höhere Werte resultierten, bedeutet daher keineswegs, dass das Schätzergebnis zu korrigieren wäre.