d BGBB) wird der nichtlandwirtschaftlich genutzte Teil mit dem Ertragswert, der sich aus seiner nichtlandwirtschaftlichen Nutzung ergibt, in die Schätzung miteinbezogen (Art. 10 Abs. 3 BGBB). Für die Schätzung des Ertrags des nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Wohnhauses der Rekurrentin ist daher nicht die VBB-Anleitung anzuwenden, sondern "Das Schweizerische Schätzerhandbuch, Bewertung von Immobilien", herausgegeben von der Schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten und der Schweizerischen Schätzungsexperten-Kammer sowie dem Schweizerischen Verband der Immo-