Jeder Bestandteil eines landwirtschaftlichen Gewerbes (Land, Gebäude, Wald usw.) ist für sich zu bewerten (Einzelbewertungsmethode). Für die Berechnung des Ertragswerts des gesamten Gewerbes sind die Werte der einzelnen Elemente zusammenzuzählen. Bewertet wird der Ertragswert des Bodens einerseits und jener der Gebäude andererseits. 4. Nachdem sich die Kritik der Rekurrentin auf die Bewertung des Wohngebäudes beschränkt, braucht auf die Ergebnisse der Schätzung des Bodens und der landwirtschaftlichen Gebäude (Scheune, Weidstall, Remise) nicht weiter eingegangen zu werden.