Nach dem Bericht von Rechtsanwalt Dr. Werner Schmid wurden 1970 und 1983 Fahr- und Fusswegrechte vereinbart, also zweifellos lange vor dem 1. Januar 2012, ab dem im Grundbuch für die örtliche Lage von Dienstbarkeiten Pläne erforderlich sein können. Auch das Fehlen von Plänen im Grundbuch, welche den Verlauf der Fuss- und Fahrwegrechte genauer wiedergeben, konnte den Bezirksrat demnach nicht berechtigen, einen Entscheid zu fällen.