Ingenieur-Geometer, vom 2. September 2013 eingereicht. Darin werde aufgrund von schriftlichen Aufzeichnungen aus den Jahren 1975 und 1978 hergeleitet, dass bei der Bestimmung des gewachsenen Terrains für die Messung von einer Terrainhöhe von ca. 811.2 / 811.3 m über Meer auszugehen sei. Das gewachsene Terrain, ab welchem die Höhe der Grünhecke zu messen sei, werde gerichtlich mit dem höheren Wert, nämlich mit 811.3 m über Meer angenommen und festgesetzt. Der Erwägung 4.4. kann weiter entnommen werden, dass X im Verfahren B 4-2014 mit Urteil vom 10. Juni 2014 betreffend Ungehorsamkeit gegen amtliche Verfügung freigesprochen worden sei, da ihm bis-