dann auch fest, dass nicht mit absoluter Genauigkeit gesagt werden könne, welcher Höhe das gewachsene Terrain gemäss den Standeskommissionsbeschlüssen entspreche. Dies sei bei kupiertem Gelände generell nicht für jeden beliebigen Punkt exakt möglich, da nicht einfach zwischen zwei gemessenen Punkten linear extrapoliert werden könne. Die gesuchstellende Partei habe zur Beurteilung einen Bericht der amtlichen Vermessung Schweiz, Hans Breu, Pat. Ingenieur-Geometer, vom 2. September 2013 eingereicht.