Gestützt auf den Bericht der amtlichen Vermessung Schweiz, Hans Breu, Pat. Ingenieur-Geometer, vom 2. September 2013 habe das Gericht festgehalten, dass für die Grünhecke das gewachsene Terrain entsprechend den vorerwähnten Beschlüssen der Standeskommission mit einer Höhe von 811.3 m über Meer angenommen und festgesetzt werde. Die Feststellungen im Bericht der amtlichen Vermessung seien vom Beschwerdeführer nicht beanstandet worden, weshalb die Vorinstanz willkürfrei auf die dortigen Feststellungen habe abstellen dürfen. (…) II.