3. Gegen diesen Entscheid reichte X am 10. November 2014 (Datum des Poststempels) Beschwerde ein. Im Wesentlichen machte er geltend, dass das heutige Terrain als gewachsenes Terrain gelte, die Hecke somit 1.70 bis 1.80 m hoch sei und damit die gesetzlich zulässige Höhe um 20 cm unterschreite. (…) 5. Am 28. November 2014 reichte der Rechtsvertreter von Y und Z eine Stellungnahme ein und beantragte die Abweisung der Beschwerde.