Entstandener Planungsleerlauf und Zeitverlust habe der Beschwerdeführer nach dem Gesagten selbst verschuldet. Erst im Entscheid vom 8. April 2014 habe sich die Standeskommission mit der Frage auseinandergesetzt, ob es sich beim Bauprojekt um eine gestaffelte Baute handle. Von einer Meinungsänderung der Vorinstanz könne somit keine Rede sein. 4. 4.1. Es ist im Folgenden zu prüfen, ob die Standeskommission mit ihrem Rekursentscheid vom 8. April 2014 den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt hat, wie dies der Beschwerdeführer geltend macht.