6. Die Standeskommission hiess den Rekurs von Y und Z mit Entscheid vom 8. April 2014 (Prot. Nr. 436) gut. Ihren Entscheid begründete sie damit, dass mit Art. 88 Abs. 4 BauV neben der speziellen Einzelbauvorschriften der Quartierplanung die altrechtlichen Vorschriften, somit 47 - 56 Geschäftsbericht 2014 - Anhang