4. Mit Einspracheentscheid vom 18. November 2013 wies der Bezirksrat Oberegg die Einsprache ab. Unter anderem hielt er fest, dass unter Berücksichtigung von Art. 61 BauV und Art. 62 BauV die Gebäudelänge des geplanten Objekts 15 Meter betrage, sodass kein Mehrlängenzuschlag zu beachten sei.