1. X beabsichtigt, auf der Parzelle Nr. A (Wohnzone W2, Bezirk Oberegg) ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten zu erstellen. Gegen die öffentliche Planauflage vom 27. März 2012 reichten Y und Z Einsprache ein, welche vom Bezirksrat Oberegg gutgeheissen wurde. Gegen das abgeänderte Baugesuch von X erhoben Y und Z erneut Einsprache, welche der Bezirksrat Oberegg mit Entscheid vom 15. November 2012 ablehnte mit der Begründung, das Bauvorhaben passe sich in das Ortsbild ein. Dagegen erhob der Rechtsvertreter von Y und Z bei der Standeskommission Appenzell I.Rh.