Auch nach Angaben von Dr. med. Martin Rutz, Chefarzt der Rheinburg-Klinik Walzenhausen, welcher den Erblasser nach dem Hirnschlag behandelt hatte, habe der Erblasser mehrmals intensiv und auf seine Art unmissverständlich den Wunsch geäussert, die Klinik so bald als möglich verlassen zu wollen. Weil die Berufungsbeklagte bereit gewesen sei, den Erblasser bei ihm zu Hause zu betreuen, sei die Entlassung möglich gewesen. Während der Hospitalisation in der Rheinburg-Klinik habe es aus ihrer Sicht keine Einwirkungen anderer Personen gegeben, die Entscheidungen und Wünsche des Erblassers zu beeinflussen.